Interesse am Auftrag: Im Zweifel darzulegen!
1. Bei Geltendmachung angebotshindernder Umstände ist ein Interesse am Auftrag gem. § 160 Abs. 2 GWB i.d.R. für branchenangehörige Unternehmen anzunehmen.
2. Andererseits bedarf es eines objektiv feststellbaren wirtschaftlichen Interesses des Unternehmens gerade am konkreten Auftrag, eine bloße Interessenbekundung genügt nicht.
3. Das Interesse am konkreten Auftrag ist zu plausibilisieren, wenn hieran ernsthafte Zweifel bestehen.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2022 – Verg 53/21
VPR 2022, 3074 (www.ibr-online.de)
Anspruch auf Preisprüfung: Ja, aber wie?
1. Bei der Preisprüfung gem. § 16d EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A 2019 hat die Vergabestelle einen nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum.
2. Eines förmlichen Aufklärungsverlangens bedarf es nur, wenn die Preisprüfung nicht anhand vorliegender Unterlagen überprüft werden kann.
3. Eine unzureichende Dokumentation der Prüfung kann im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens geheilt werden.
4. Das Recht auf Akteneinsicht erstreckt sich nicht auf konkrete Angebotsinhalte der Mitbewerber.
VK Brandenburg, Beschluss vom 11.05.2020 – VK 4/20
IBR 2020, 366; VPR 2020, 140 (www.ibr-online.de)
Durchfeuchtungen von Kellern in alten Bestandsgebäuden nicht immer ein Mangel!
Die vorhandene Feuchtigkeit des Kellers stellt für sich genommen keinen Sachmangel i.S.d. § 434 Abs. 1 BGB dar. Denn bei älteren Wohnhäusern, die zu einer Zeit errichtet wurden, als Kellerabdichtungen noch nicht üblich waren, stellt nicht schon jede Feuchtigkeit im Keller einen Sachmangel dar.
LG Berlin, Urteil vom 06.02.2019 – 21 O 167/18
IMR 2019, 210 (www.ibr-online.de)
Nur Willensbekundungen bis zum Submissionstermin sind für die Vertragsauslegung relevant!
In einem öffentlichen Vergabeverfahren gilt für die Auslegung des Vertragsinhalts in erster Linie, wie der Vertrag nach dem objektiven Empfängerhorizont der potenziellen und fachkundigen Bieter zu verstehen ist. Erklärt ein Bieter sein subjektives Verständnis vom Inhalt des Vertrags erst nach dem Termin der Angebotsöffnung (Submissionstermin), ist eine solche Erklärung für die Vertragsauslegung nicht maßgebend.
KG, Urteil vom 05.04.2019 – 21 U 72/16 (www.ibr-online.de)
Für einen fachkundigen Bieter erkennbare Besondere Leistungen werden nicht vergütet!
1. Werden in den Positionen eines Leistungsverzeichnisses Leistungen beschrieben, deren Realisierung zwingend die Ausführung Besonderer Leistungen gemäß der VOB/C voraussetzt, kann für die Ausführung dieser Besonderen Leistungen keine Mehrvergütung beansprucht werden.
2. Enthält die der Leistungsbeschreibung beiliegende Statik den Hinweis auf das Erfordernis der Besonderen Leistung, ist die Leistung als Besondere Leistung gemäß der Vorgaben der VOB/C ausreichend „erwähnt“. Einer gesonderten textlichen Beschreibung der Besonderen Leistung, insbesondere in Form einer gesonderten Ordnungsziffer im Leistungsverzeichnis, bedarf es dann nicht mehr.
KG, Beschlüsse vom 30.06. und 06.08.2015 – 27 U 120/14 (nicht rechtskräftig)
IBR 2017, 2281 (www.ibr-online.de)
Muss eine Bauherrengemeinschaft Sicherheit nach § 648a BGB stellen?
Die Privilegierung in § 648a Abs. 6 Nr. 2 BGB ist nicht analog auf Bauherrengemeinschaften anzuwenden, in denen sich private Bauherren für die Errichtung von Einfamilienhäusern oder Wohnungen zusammenschließen.
Aufsatz Dr. Thomas Thaetner
IBR 2012, 494 (www.ibr-online.de)
Zwei Jahre Baustopp und technische Änderungen: Neuer Vertrag und neue Preise?
Ob von einem einheitlichen Vertrag auszugehen ist, hängt vorrangig vom Willen der Parteien ab. Allein eine Verschiebung des Leistungsbeginns um mehr als zwei Jahre sowie technische Änderungen sind für die Annahme eines auf Vertragsaufhebung und Neuabschluss gerichteten Parteiwillens nicht ausreichend.
KG, Beschluss vom 11.10.2011 – 7 U 69/11
IBR 2012, 8 (www.ibr-online.de)
HOAI 2009: Kann jedes Tragwerk einzeln abgerechnet werden?
1. Tragwerke sind Objekte im Sinne des § 2 Abs. 1 HOAI 2009. Ein Gebäude oder Ingenieurbauwerk kann mehrere getrennt abzurechnende Tragwerke enthalten.
2. Ob die anrechenbaren Kosten mehrerer Tragwerke getrennt oder zusammen abzurechnen sind oder ob eine prozentuale Honorarminderung als Wiederholungsleistung in Betracht kommt, bestimmt sich nach § 11 Abs. 1 Satz 2 und § 11 Abs. 2 HOAI 2009.
3. Für die Abgrenzung zwischen § 11 Abs. 1 Satz 2 und § 11 Abs. 2 HOAI 2009 kann für den Bereich der Tragwerksplanung auf die Kriterien der Abgrenzung des § 66 Abs. 2 zu Abs. 3 und 4 HOAI a.F. zurückgegriffen werden.
Aufsatz Dr. Thomas Thaetner, Berlin
IBR 2010, 1014 (www.ibr-online.de)
Honorar für wiederholte Grundleistungen oder zusätzliche Leistungen
1. Die Geltendmachung von Zusatzhonorarforderungen für wiederholte Grundleistungserbringung setzt die nachvollziehbare Abgrenzung und den Nachweis der Beendigung der erstmaligen Grundleistungserbringung voraus.
2. Die Honorarforderung über zusätzliche Leistungen bedingt neben dem Nachweis einer Vereinbarung die schlüssige Darstellung eines Honoraranspruchs und dessen Ermittlung.
KG, Urteil vom 31.03.2009 – 21 U 165/06
IBR 2009, 339 (www.ibr-online.de)
HOAI 2009: Instandhaltungen und Instandsetzungen – Änderungen im Anwendungsbereich
1. § 36 Abs. 1 HOAI gilt auch für Freianlagen.
2. Für tragwerksplanerische Leistungen muss das Honorar für die Bauüberwachung bei Instandhaltungen und Instandsetzungen als Besondere Leistung frei vereinbart werden.
3. Der Umbauzuschlag nach § 35 HOAI ist künftig leichter zu erhalten. Dies wird zu einem Bedeutungsverlust des § 36 HOAI führen.
4. Wegfall des § 10 Abs. 3a HOAI a.F bei Instandhaltung und Instandsetzung ohne Kompensation.
Aufsatz Dr. Thomas Thaetner
IBR 2010, 1456 (www.ibr-online.de)
Schadensersatz wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten des Bauherrn gegenüber dem Architekten
1. Die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs des Architekten/Ingenieurs gegen den Auftraggeber wegen Verletzung der Kooperationspflicht setzt zumindest die Pflichtverletzung und den Annahmeverzug des Auftraggebers voraus.
2. Der Architekt kann einen Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens haben, wenn der Bauherr nicht seine rechtlichen Möglichkeiten zur Vermeidung von Verzögerungen des Bauvorhabens fristgerecht wahrnimmt.
KG, Urteil vom 31.03.2009 – 21 U 165/06; BauR 2009, 1189
IBR 2009, 1216 (www.ibr-online.de)
Teilplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen:
Ein Auftrag + eine Anlage = eine Rechnung!
Die in einem Auftrag enthaltenen Planungsleistungen für eine Anlage des Straßenverkehrs sind gemeinsam abzurechnen. Das gilt auch dann, wenn der Planungsauftrag nicht umfassend ist, sondern nur Teilplanungsleistungen, die die Planung einzelner Gewerke betreffen, in Auftrag gegeben worden sind.*)
BGH, Urteil vom 11.12.2008 – VII ZR 235/06; BauR 2009, 521; NJW-RR 2009, 519; NZBau 2009, 259; ZfBR 2009, 340
IBR 2009, 146 (www.ibr-online.de)
Kosten eines Beschwerdeverfahrens nach Antragsrücknahme im selbständigen Beweisverfahren
Die in einem Beschwerdeverfahren unterliegende Partei kann die Kosten dieses Verfahrens auch dann nicht erstattet bekommen, wenn der Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zurückgenommen wird.
LG Berlin, Beschluss vom 22.10.2007 – 23 OH 35/02; BauR 2008, 881
IBR 2008, 1005 (www.ibr-online.de)
Fristverlängerung im selbständigen Beweisverfahren nach Ergänzungsgutachten: Nur bei erheblichen Gründen!
Das selbständige Beweisverfahren ist grundsätzlich durch die Zustellung des abschließenden Gutachtens beendet. Ein Antrag auf Fristverlängerung zur Stellungnahme zu diesem Gutachten ist glaubhaft zu machen. Eine Arbeitsüberlastung des bearbeitenden Anwalts rechtfertigt die Fristverlängerung nicht ohne weiteres.
LG Berlin, Beschluss vom 15.10.2007 – 21 OH 2/03; BauR 2007, 2118
IBR 2007, 1272 (www.ibr-online.de)
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit
1. Wird der Ablehnungsgrund aus dem Inhalt des Sachverständigengutachtens hergeleitet, ist der Antrag unverzüglich gemäß § 121 BGB zu stellen; die zweiwöchige Frist des § 406 Abs. 2 ZPO findet keine Anwendung. Die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen läuft in einem solchen Fall im Allgemeinen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab.
2. Für die Befangenheitsablehnung genügen vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus objektive Gründe, die aus den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Zweifel an der Objektivität und Unparteilichkeit zu erregen.
KG, Beschluss vom 14.10.2005 – 21 W 8/05; BauR 2006, 157 (Ls.)
IBR 2006, 1084 (www.ibr-online.de)
Haftpflichtversicherung durch Auftraggeber abgeschlossen: Kein Haftungsausschluss für Architekten!
In der Vereinbarung eines Bauherrn mit einem Architekten, für diesen eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, deren Kosten der Architekt an ihn zu zahlen hat, liegt kein stillschweigender Ausschluss der Haftung des Architekten für Planungsmängel.*)
BGH, Urteil vom 08.12.2005 – VII ZR 138/04; BauR 2006, 701; MDR 2006, 565; NZBau 2006, 254; VersR 2006, 1361; ZfBR 2006, 333; ZfIR 2006, 325
IBR 2006, 214 (www.ibr-online.de)
Klageerweiterung auch in der Berufung möglich!
1. Die mit der Berufung vorgenommene Erweiterung des Klageantrags gemäß § 264 Nr. 2 ZPO wegen einer weitergehenden Schlussrechnungsforderung ist keine Klageänderung im Sinne des § 533 ZPO.*)
2. Bei der Entscheidung über die Klageerweiterung hat das Berufungsgericht den gesamten erstinstanzlichen Sachvortrag der Parteien zu berücksichtigen. Auch neuer Vortrag der Parteien ist jedenfalls insoweit zu berücksichtigen, als er die Klageerweiterung betrifft.*)
BGH, Urteil vom 08.12.2005 – VII ZR 138/04; BauR 2006, 701; MDR 2006, 565; NZBau 2006, 254; VersR 2006, 1361; ZfBR 2006, 333; ZfIR 2006, 325
IBR 2006, 1357 (www.ibr-online.de)
Einbeziehung des Streithelfers als Antragsgegner in selbständiges Beweisverfahren unzumutbar?
Die Einbeziehung eines Streithelfers als Antragsgegner in ein selbständiges Beweissicherungsverfahren kann unzumutbar sein, wenn seit der Antragstellung und der begehrten Einbeziehung über vier Jahre verstrichen sind.
OLG Celle, Beschluss vom 27.04.2005 – 4 AR 31/05; BauR 2005, 1221 (Ls.); BauR 2005, 1524 (Ls.); BauR 2005, 1670; OLG-Report Celle 2005, 496 ; OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2005 – 16 W 44/05; BauR 2005, 1221 (Ls.); BauR 2005, 1524 (Ls.); BauR 2005, 1670; OLG-Report Celle 2005, 496
IBR 2005, 457 (www.ibr-online.de)
Gibt die Leistungsbeschreibung einen Endzustand vor, der ohne Besondere Leistungen gem. VOB/C nicht erreicht werden kann, ist für den fachkundigen Bieter eindeutig, dass der Auftraggeber auch die Besondere Leistung ausgeführt haben will. In diesem Fall sind die Besonderen Leistungen Teil der vertraglichen Preisvereinbarung und werden nicht gesondert vergütet.
KG, Urteil vom 05.04.2019 – 21 U 72/16
IBR 2019, 413 (www.ibr-online.de)
Der Vertrag bestimmt das „Bausoll“, nicht das Standardleistungsbuch!
1. Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch die Leistungsbeschreibung im weiteren Sinn (den Vertrag) bestimmt. 2. Für die „Bausoll-Ermittlung“ ist nicht maßgeblich, ob der öffentliche Auftraggeber die Vorgaben des Vergabe- und Vertragshandbuchs für Baumaßnahmen des Bundes (VHB) beachtet oder den Vertrag nach dem Standardleistungsbuch Bau (StLB-Bau) aufgestellt hat.
KG, Urteil vom 05.04.2019 – 21 U 72/16 (www.ibr-online.de)
Neue Sache für den Geschädigten subjektiv ohne Wert: Kein Abzug „Neu für Alt“!
1. Für den Abzug „Neu für Alt“ ist entscheidend, ob und wie sich das individuelle Nutzungspotenzial an der neuen Sache gerade für den Geschädigten objektiv und subjektiv im Vergleich zur alten Sache erhöht hat.
2. Die Darlegungs- und Beweislast der objektiven Werterhöhung durch Erhalt der neuen Sache trägt allein der Schädiger.
OLG Brandenburg, Urteil vom 22.10.2015 – 12 U 131/13
IBR 2017, 1002 (www.ibr-online.de)
Bezugnahme auf Anlagen ist kein schlüssiger Sachvortrag!
1. Die alleinige Bezugnahme auf Anlagen in der Klageschrift ersetzt einen substanziierten und damit schlüssigen Sachvortrag nicht.
2. Eines richterlichen Hinweises zur Unschlüssigkeit bedarf es nicht, wenn der Kläger durch die Gegenseite zutreffend über die Sach- und Rechtslage unterrichtet ist.
KG, Urteil vom 27.04.2018 – 7 U 98/15
IBR 2018, 484 (www.ibr-online.de)
Honorarvereinbarung bei Instandsetzung/-haltung: Schriftform bei Auftragserteilung?
1. Die Vereinbarung über die Erhöhung des Prozentsatzes für die Objektüberwachung oder Bauoberleitung bei Instandsetzungen und Instandhaltungen nach § 12 Abs. 2 HOAI 2013 muss schriftlich bei Auftragserteilung getroffen werden.
2. Dies ist keine Änderung gegenüber § 36 Abs. 1 HOAI 2009.
Aufsatz Dr. Thomas Thaetner
IBR 2013, 1250 (www.ibr-online.de)
Bauüberwachender Architekt muss auch Sonderfachleute überwachen!
1. Der mit der Vollarchitektur beauftragte Architekt hat im Rahmen seiner Überwachungspflicht (Leistungsphase 8) zu prüfen, ob der Sonderfachmann die fachtechnische Abnahme durchgeführt hat.*)
2. Insbesondere im sensiblen Bereich des Brandschutzes hat der Architekt die Bauabläufe so zu koordinieren, dass die dort tätigen Handwerker durch Sonderfachleute überwacht werden und die handwerkliche Leistung in technischer Hinsicht überprüft wird.*)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2011 – 5 U 8/11
IBR 2012, 402 (www.ibr-online.de)
Befangenheitsantrag gegen gerichtlich bestellten Sachverständigen
Ein Ortstermin eines Sachverständigen zum Zwecke der Beweiserhebung im anhängigen Verfahren ohne Benachrichtigung der Parteien und ohne deren Teilnahme kann die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen.
Etwas anderes mag gelten, wenn eine Partei dem Sachverständigen nicht nur Zutritt gewährt, sondern am Ortstermin teilnimmt.
KG, Beschluss vom 03.09.2010 – 15 W 34/10
www.ibr-online.de (Werkstattbeitrag)
Auftrag für mehrere Tragwerke – Abgrenzung von § 11 Abs. 1 zu § 11 Abs. 2 HOAI 2009
1. „Objektbedingungen“ im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 2 HOAI 2009 sind im Rahmen der Tragwerksplanung alle Faktoren, die zur Entwicklung verschiedener Tragwerke führen.
2. Nur konstruktiv gleiche Tragwerke im Sinne des § 66 Abs. 3 und 4 HOAI a.F. sind unter Berücksichtigung des Wiederholungsfaktors nach § 11 Abs. 2 HOAI 2009 abzurechnen.
Aufsatz Dr. Thomas Thaetner, Berlin
IBR 2010, 1224 (www.ibr-online.de)
Diebstahl des Bauaufzugs: Wer trägt das Risiko?
1. Zur Abgrenzung von werk- und mietvertraglichen Pflichten beim Gerüstbauvertrag: Ab Freimeldung ist Werkvertragsrecht anzuwenden.
2. Bei Vereinbarung der VOB/B gilt beim werkvertraglichen Teil des Gerüstbauvertrags die Haftungsverteilung des § 4 Nr. 5 VOB/B. Kommt ein Bauaufzug beim Abbau des Gerüstes zum Einsatz, ist dieser vom Auftraggeber im Sinne von § 4 Nr. 5 VOB/B „zur Ausführung übergeben“.
3. Ziffer 5.11.2 der DIN 18451, wonach die Gebrauchsüberlassung „frühestens drei Werktage nach Zugang der Mitteilung über die Freigabe“ endet, ist eine reine Abrechnungsvorschrift und bestimmt nicht die Leistungspflichten.
KG, Urteil vom 05.08.2009 – 11 U 64/08
IBR 2010, 673 (www.ibr-online.de)
Honoraranpassungen bei Mehrleistungen infolge Wegfalls der Geschäftsgrundlage
Die Geltendmachung von Zusatzhonorarforderungen für Mehrleistungen bzw. Mehraufwendungen unter Berufung auf das Rechtsinstitut des Wegfalls oder der Störung der Geschäftsgrundlage bedingt die wesentliche Änderung von Umständen, die die Parteien übereinstimmend zur Geschäftsgrundlage gemacht hatten, sofern nicht vertraglich dieses Risiko einer Partei zugeordnet wurde.
KG, Urteil vom 31.03.2009 – 21 U 165/06; BauR 2009, 1189
IBR 2009, 1159 (www.ibr-online.de)
HOAI: Vertragsgegenstand bestimmt Objekt, anrechenbare Kosten und Honorarzone!
1. Das Objekt im Sinne der § 3 Nr. 1, § 52 Abs. 1 HOAI wird durch den Vertragsgegenstand bestimmt; das gilt auch hinsichtlich der Einordnung eines Objekts in eine Honorarzone.*)
2. Auch die anrechenbaren Kosten werden durch den Vertragsgegenstand bestimmt. Bei Teilplanungsleistungen ist die DIN 276 (1981) in angepasster Form anzuwenden.
BGH, Urteil vom 11.12.2008 – VII ZR 235/06; BauR 2009, 521; NJW-RR 2009, 519; NZBau 2009, 259; ZfBR 2009, 340
IBR 2009, 148 (www.ibr-online.de)
Abrechnung von Teilplanungsleistungen:
Doppelte Anwendung von § 5 Abs. 2 HOAI – doppelt schwierig!
1. Sind für Teilplanungsleistungen nicht alle Grundleistungen in Auftrag gegeben, muss das Honorar nach § 5 Abs. 2 HOAI gemindert werden.*)
2. Sind unterschiedliche Grundleistungen für die verschiedenen Teilplanungsbereiche in Auftrag gegeben, so muss eine sich an § 5 Abs. 2 HOAI orientierende Gewichtung stattfinden.*)
BGH, Urteil vom 11.12.2008 – VII ZR 235/06; BauR 2009, 521; NJW-RR 2009, 519; NZBau 2009, 259; ZfBR 2009, 340
IBR 2009, 147 (www.ibr-online.de)
b>Gerichtskostenfreiheit nach § 2 GKG bezieht sich auch auf die besondere Entschädigung nach § 13 JVEG
Die nach § 2 GKG gerichtskostenbefreite öffentliche Hand ist auch in Bezug auf die besondere Entschädigung eines Sachverständigen nach § 13 JVEG befreit. § 2 GKG umfasst nicht lediglich die Honorartabelle des § 9 JVEG.
KG, Beschluss vom 13.10.2006 – 27 W 25/06
IBR 2007, 53 (www.ibr-online.de)
Öffentliche Hand auch von besonderer Entschädigung des Sachverständigen befreit!
Die nach § 2 GKG gerichtskostenbefreite öffentliche Hand ist auch in Bezug auf die besondere Entschädigung eines Sachverständigen nach § 13 JVEG befreit. § 2 GKG umfasst nicht lediglich die Honorartabelle des § 9 JVEG.
LG Berlin, Beschluss vom 19.06.2006 – 23 OH 8/03
IBR 2006, 1597 (www.ibr-online.de)
Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren über Kosten eines Beschwerdeverfahrens?
Das Beschwerdeverfahren ist Teil des selbständigen Beweisverfahrens, weshalb die im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten in Abhängigkeit von der Kostengrundentscheidung grundsätzlich erst in der Hauptsache festsetzungsfähig sind.
KG, Beschluss vom 11.07.2006 – 27 W 84/05
IBR 2006, 533 (www.ibr-online.de)
Planung der Beschilderung von Verkehrsanlagen: Abrechnung nach HOAI!
1. Die HOAI ist anwendbar, wenn und soweit ein Auftragnehmer mit der Planung einer Anlage des Straßenverkehrs beauftragt ist. Nicht erforderlich ist es, dass ihm die Planung der Anlage insgesamt übertragen ist. Es genügt, wenn der Auftrag gegenständlich auf Teile einer Verkehrsanlage beschränkt ist.*)
2. Das Leistungsbild “Objektplanung für eine Verkehrsanlage” ist nach der Systematik der HOAI lediglich insoweit eingeschränkt, als Ingenieurbauwerke und andere Objekte, die zu einem anderen in der HOAI geregelten Leistungsbild gehören, nicht zugleich dem Leistungsbild “Verkehrsanlage” unterfallen.*)
BGH, Urteil vom 23.02.2006 – VII ZR 168/04; BauR 2006, 1010; NJW-RR 2006, 741; NZBau 2006, 384; ZfBR 2006, 260; ZfBR 2006, 460
IBR 2006, 273 (www.ibr-online.de)
Zulässigkeit eines Befangenheitsantrages durch den Streithelfer?
Der Befangenheitsantrag eines Streithelfers ist unzulässig, wenn dieser im Widerspruch zu den Handlungen des Streitverkündenden (Hauptpartei) steht. Einer ausdrücklichen Widerspruchserklärung der Hauptpartei bedarf es dabei nicht.
LG Hannover, Beschluss vom 01.08.2005 – 24 OH 63/01; BauR 2005, 1820
IBR 2005, 652 (www.ibr-online.de)
Sonstige Veröffentlichungen
Dr. Thomas Thaetner – Mitautor des „Praxiskommentar HOAI 2009 – Das Vergütungsrecht der Architekten und Ingenieure“ (Kohlhammer Verlag)
Dr. Thomas Thaetner – Mitautor des „Praxiskommentar HOAI 2013 – Das Vergütungsrecht der Architekten und Ingenieure“ 20013 (Kohlhammer Verlag)
Dr. Thomas Thaetner – Die Zwangsvollstreckung in der DDR, Berliner Wissenschafts Verlag, Berlin 2003